Legal
Data processing agreement
Art. 28 GDPR: the terms on which asksteps processes the data customers collect through their forms.
The legal texts on this page are available in German only; a translation would not be legally binding.
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The sections marked “Zu ergänzen” (to be completed) only describe what has to go there. Before going live, the provider replaces them with the binding details.
Parteien und Gegenstand dieses Vertrags
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Vitaly Litvinchuk, Grandkuhle 10D, 30823 Garbsen, Deutschland (nachfolgend „Auftragsverarbeiter").
Verantwortlicher ist der Kunde mit den Angaben, die er in seinem Konto hinterlegt hat — Name beziehungsweise Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse. Diese Angaben sind Bestandteil dieses Vertrags; der Kunde hält sie aktuell. Eine namentliche Aufzählung im Vertragstext unterbleibt, weil sie bei jedem neuen Kunden eine neue Fassung erzwänge.
Der Vertrag ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für alle personenbezogenen Daten, die der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen verarbeitet.
Fassung dieses Vertrags: Fassung 1.0 vom 18. August 2026.
Abgrenzung der Rollen
Für die Daten, die der Verantwortliche über seine Formulare und Funnels erhebt, ist er Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er entscheidet, welche Fragen gestellt werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange die Antworten aufbewahrt werden. Der Auftragsverarbeiter kennt diese Entscheidungen nicht und trifft sie nicht.
Für die Daten des Kunden selbst — Registrierung, Anmeldung, Nutzung des Studios, Abrechnung und Schriftwechsel — ist der Auftragsverarbeiter eigener Verantwortlicher. Diese Verarbeitung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags; sie ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Dasselbe gilt für die Benutzerkonten, die der Kunde für sein Team anlegt.
Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, das Daten aus einem Formular des Verantwortlichen betrifft, leitet er es unverzüglich an den Verantwortlichen weiter oder verweist die Person an ihn. Eigene Auskünfte über diese Daten erteilt er nicht — das wäre eine Verarbeitung ohne Weisung.
Verarbeitet der Auftragsverarbeiter die Daten entgegen diesem Vertrag zu eigenen Zwecken oder bestimmt er Zwecke und Mittel selbst, gilt er insoweit als Verantwortlicher (Art. 28 Abs. 10 DSGVO).
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
Gegenstand: Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Plattform asksteps bereit. Mit ihr erstellt der Verantwortliche dialogorientierte Formulare, Funnels und PDF-Formulare, bindet sie auf eigenen Websites ein oder lässt sie unter einer Adresse der Plattform ausliefern, und ruft die eingegangenen Antworten in seinem Konto ab.
Art der Verarbeitung: Erheben über das ausgelieferte Formular, Erfassen, Speichern in der Datenbank und in der Dateiablage des Auftragsverarbeiters, Ordnen und Auslesen für die Anzeige im Konto des Verantwortlichen, Zusammenführen mit einer von ihm hochgeladenen PDF-Vorlage zu einem ausgefüllten Dokument, Bereitstellen zum Abruf und zum Export, Übermitteln an die vom Verantwortlichen eingerichteten Empfänger sowie Einschränken und Löschen.
Zweck: allein die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Der Auftragsverarbeiter verwendet die Daten zu keinem eigenen Zweck — insbesondere nicht für Werbung, nicht zum Aufbau eigener Datenbestände, nicht für Auswertungen über den einzelnen Mandanten hinaus und nicht zum Trainieren von Modellen.
Dauer: Die Verarbeitung beginnt mit der Registrierung und endet mit dem Ende des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zuzüglich der im Abschnitt „Löschung und Rückgabe" genannten Frist. Einzelne Datensätze verarbeitet der Auftragsverarbeiter darüber hinaus so lange, wie der Verantwortliche sie in seinem Konto belässt; ihre Aufbewahrungsdauer bestimmt allein er.
Ort der Verarbeitung: die Anlagen der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer. Einzelheiten stehen im Abschnitt „Übermittlung in Drittländer".
Art der personenbezogenen Daten
Welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, bestimmt allein der Verantwortliche mit den Fragen, die er stellt, und den Feldern, die er einschaltet. Der Auftragsverarbeiter kann den Umfang weder vorgeben noch begrenzen; die folgende Aufzählung beschreibt deshalb die Felder und Antworttypen, die das Produkt anbietet.
Im Kontaktschritt: Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort — jeweils, soweit der Verantwortliche das Feld eingeschaltet hat — sowie zusätzliche Felder, die er selbst anlegt.
In den Fragen und Formularschritten: die Antworten der betroffenen Personen. Das sind Auswahlantworten, Ja/Nein-Angaben, Zahlen, Datums- und Zeitangaben, frei geschriebene Texte, Mehrfachauswahlen, Tabellenzellen, hochgeladene Dateien und gezeichnete Unterschriften.
Bei PDF-Formularen zusätzlich die Werte, die in die Felder der vom Verantwortlichen hochgeladenen Vorlage übernommen werden. Das ausgefüllte Dokument wird bei jedem Abruf neu erzeugt und nicht gespeichert; gespeichert sind die einzelnen Werte und die Vorlage.
Zu jedem Eingang außerdem technische Begleitangaben: der Zeitpunkt des Beginns, der Zeitpunkt des Abschlusses und der Bearbeitungsstand, den der Verantwortliche vergibt.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — etwa Gesundheitsdaten — fallen an, wenn der Verantwortliche entsprechende Fragen stellt. Er entscheidet darüber allein und schafft zuvor die dafür erforderliche Rechtsgrundlage. Er berücksichtigt bei dieser Entscheidung die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen und prüft, ob sie für die von ihm beabsichtigte Verarbeitung ausreichen.
Kategorien betroffener Personen
Betroffene Personen sind die Personen, die ein Formular oder einen Funnel des Verantwortlichen ausfüllen, sowie die Personen, über die dabei Angaben gemacht werden.
Nach den typischen Einsatzfällen der Plattform sind das insbesondere: Bewerberinnen und Bewerber, Interessentinnen und Interessenten, Kundinnen und Kunden des Verantwortlichen, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige, Antragstellerinnen und Antragsteller sowie Beschäftigte des Verantwortlichen, soweit er interne Formulare einsetzt.
Nicht erfasst sind die Konten des Verantwortlichen und seines Teams. Für sie ist der Auftragsverarbeiter eigener Verantwortlicher — siehe „Abgrenzung der Rollen".
Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Dieser Vertrag ist die Erstweisung.
Die Einstellungen, die der Verantwortliche in seinem Konto vornimmt, sind die Weisungen des Alltags: welche Fragen gestellt werden, welche Felder Pflicht sind, wer in seinem Team Zugriff hat, wohin Benachrichtigungen gehen, was exportiert und was gelöscht wird. Sie sind dokumentiert, weil sie im System gespeichert sind; eines gesonderten Schriftwechsels bedarf es dafür nicht.
Weitergehende Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an datenschutz@asksteps.co. Eine mündlich erteilte Weisung bestätigt er unverzüglich in Textform.
Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Verantwortlichen unverzüglich mit und darf die Ausführung bis zu dessen Bestätigung aussetzen (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Eine Weisung, deren Ausführung gegen die Datenschutz-Grundverordnung oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstieße, führt er nicht aus.
Ist der Auftragsverarbeiter nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, unterrichtet er den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese Anforderung, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Behörde Auskunft über dessen Daten verlangt oder Zugriff darauf nimmt, soweit ihm das rechtlich erlaubt ist.
Vertraulichkeit der eingesetzten Personen
To be completed
Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO. Bei einem Einzelunternehmen gehört auch die Angabe hierher, wer außer dem Inhaber Zugriff hat.
Der Auftragsverarbeiter setzt zur Verarbeitung nur Personen ein, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung wirkt über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus.
Der Auftragsverarbeiter wird als Einzelunternehmen geführt. Betreiber-Rechte haben ausschließlich die im System als Plattform-Administrator geführten Personen; ihre Ernennung und ihr Entzug werden protokolliert und sind damit nachträglich feststellbar.
[Entwurfs-Hinweis: Hier einzutragen ist, welche Personen über den Inhaber hinaus Betreiber-Rechte haben und auf welchem Weg sie zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.]
Werden weitere Personen eingesetzt — Beschäftigte, freie Mitarbeiter oder Dienstleister ohne eigene Verarbeitungsbefugnis —, verpflichtet der Auftragsverarbeiter sie zuvor in Textform auf die Vertraulichkeit und unterweist sie über die für sie maßgeblichen Datenschutzvorschriften.
Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter trifft die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind in Anlage 1 beschrieben und Bestandteil dieses Vertrags.
Anlage 1 beschreibt den tatsächlichen Zustand. Maßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind, sind dort ausdrücklich als offen gekennzeichnet und damit nicht zugesagt. Eine Zertifizierung besteht nicht: Es gibt kein Testat nach ISO/IEC 27001, keinen Bericht nach einem Prüfstandard und keinen externen Prüfbericht.
Die Maßnahmen sind dem Stand der Technik, den Implementierungskosten sowie der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung anzupassen. Der Auftragsverarbeiter darf sie fortentwickeln; das vereinbarte Schutzniveau darf dabei nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen werden in Anlage 1 nachgeführt und ergeben eine neue Fassung dieses Vertrags.
Der Verantwortliche prüft vor dem Einsatz der Plattform, ob dieses Schutzniveau für die von ihm beabsichtigte Verarbeitung angemessen ist. Diese Prüfung kann ihm der Auftragsverarbeiter nicht abnehmen: Nur der Verantwortliche kennt Zweck, Umfang und Risiko der Daten, die er erheben will.
Unterauftragnehmer
Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Die zum Stand dieser Fassung eingesetzten Unterauftragnehmer stehen in Anlage 2; ihrem Einsatz stimmt der Verantwortliche mit diesem Vertrag zu.
Der Auftragsverarbeiter wählt jeden Unterauftragnehmer sorgfältig aus und erlegt ihm dieselben Datenschutzpflichten auf, die ihn nach diesem Vertrag treffen. Kommt der Unterauftragnehmer diesen Pflichten nicht nach, haftet der Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für deren Einhaltung (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).
Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragnehmer hinzuzuziehen oder auszutauschen, teilt er das dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage vorher in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse mit. Die Mitteilung nennt Namen, Sitz, Leistung und den vorgesehenen Zeitpunkt.
Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung aus datenschutzrechtlichen Gründen in Textform widersprechen. Der Widerspruch ist zu begründen — ohne Begründung kann der Auftragsverarbeiter ihn nicht prüfen.
Widerspricht der Verantwortliche, suchen beide Seiten eine einvernehmliche Lösung. Kommt sie nicht zustande und kann der Auftragsverarbeiter die Leistung ohne den Unterauftragnehmer nicht erbringen, kann der Verantwortliche das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wechsels außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden für die Zeit nach der Beendigung anteilig erstattet; weitergehende Ansprüche wegen des Wechsels bestehen nicht.
Muss ein Unterauftragnehmer aus zwingenden Gründen sofort ausgetauscht werden — etwa bei seinem Ausfall oder bei einer Kündigung durch ihn —, darf der Auftragsverarbeiter den Wechsel vorab vornehmen und unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich. Das Widerspruchsrecht bleibt bestehen und wirkt dann für die Zukunft.
Nicht als Unterauftragnehmer gelten Nebenleistungen ohne Bezug zu den verarbeiteten Daten, etwa Telekommunikation, Post- und Transportdienste, die Wartung von Endgeräten sowie die Prüfung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Unterstützung bei den Rechten betroffener Personen
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu beantworten.
Die Anträge beantwortet der Verantwortliche selbst. Die dafür nötigen Mittel stehen ihm in seinem Konto zur Verfügung: Er sieht jeden Eingang vollständig, kann ihn ändern und löschen, kann seine Eingänge als CSV-Datei exportieren und ruft hochgeladene Dateien sowie das ausgefüllte PDF-Dokument je Eingang ab.
Reichen diese Mittel im Einzelfall nicht aus, unterstützt der Auftragsverarbeiter auf Anfrage an datenschutz@asksteps.co. Die Unterstützung ist unentgeltlich, soweit sie nicht auf einem Umstand beruht, den der Verantwortliche zu vertreten hat.
Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter, leitet er den Antrag unverzüglich weiter — siehe „Abgrenzung der Rollen".
Unterstützung bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit die Art der Verarbeitung es erfordert und ihm die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen.
Für eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO stellt er die Angaben zur Verfügung, die nur er kennt: Anlage 1, Anlage 2, die Beschreibung der Verarbeitung in diesem Vertrag sowie Auskünfte zu den eingesetzten Systemen. Die Folgenabschätzung selbst führt der Verantwortliche durch; sie betrifft seine Verarbeitung.
Ein Aufwand, der über die Erteilung solcher Auskünfte hinausgeht, kann nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung nach Aufwand berechnet werden. Das gilt nicht, soweit der Aufwand auf einem Umstand beruht, den der Auftragsverarbeiter zu vertreten hat.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die Daten des Verantwortlichen betrifft, meldet er sie diesem unverzüglich nach Kenntnis in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Meldung enthält, soweit bekannt: die Art der Verletzung, die betroffenen Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, die ergriffenen und vorgeschlagenen Gegenmaßnahmen sowie eine Stelle für Rückfragen. Fehlende Angaben reicht der Auftragsverarbeiter unverzüglich nach; eine unvollständige Meldung wird nicht zurückgehalten, bis sie vollständig ist.
Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DSGVO und die Benachrichtigung der betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO obliegen dem Verantwortlichen. Der Auftragsverarbeiter nimmt sie nicht in dessen Namen vor, es sei denn, der Verantwortliche weist ihn ausdrücklich dazu an.
Der Auftragsverarbeiter dokumentiert jede Verletzung und die getroffenen Maßnahmen und stellt die Dokumentation dem Verantwortlichen auf Anforderung zur Verfügung.
Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
To be completed
Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO: Wahlrecht des Verantwortlichen zwischen Löschung und Rückgabe, die Fristen und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die einer Löschung entgegenstehen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Auftragsverarbeiter alle für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten oder gibt sie zurück; der Verantwortliche wählt zwischen beidem. Trifft er keine Wahl, wird gelöscht.
Rückgabe bedeutet: Der Verantwortliche exportiert seine Eingänge als CSV-Datei und ruft die hochgeladenen Dateien sowie die ausgefüllten PDF-Dokumente über sein Konto ab. Dafür bleiben die Daten nach dem Vertragsende 30 Tage aufbewahrt; innerhalb dieser Frist stellt der Auftragsverarbeiter den Zugang auf Anforderung wieder her.
Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Daten gelöscht. Ausgenommen sind Daten, die der Auftragsverarbeiter aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter aufbewahren muss — insbesondere Rechnungen und Buchungsbelege nach § 147 AO und § 257 HGB — sowie das Protokoll der Betreiber-Zugriffe, das den ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten belegt. Diese Daten werden in der Verarbeitung eingeschränkt und ausschließlich zu diesem Zweck aufbewahrt.
[Entwurfs-Hinweis: Ein automatischer Lauf, der die Daten nach Ablauf der 30 Tage endgültig entfernt, ist noch nicht gebaut. Bis dahin löscht der Betreiber auf Anforderung von Hand und weist die Löschung nach. Hier einzutragen ist, ab welchem Zeitpunkt der Lauf arbeitet und in welchem Takt er läuft.]
Der Auftragsverarbeiter weist die Löschung auf Anforderung in Textform nach.
Die Löschung einzelner Datensätze während der Vertragslaufzeit veranlasst der Verantwortliche selbst in seinem Konto. Für die Einhaltung seiner eigenen Löschfristen ist er verantwortlich; der Auftragsverarbeiter löscht von sich aus nichts.
Nachweise und Überprüfungen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen.
Der Nachweis erfolgt in erster Linie durch Auskunft in Textform: Anlage 1 und Anlage 2 in ihrer jeweils geltenden Fassung, ergänzende Auskünfte zu einzelnen Maßnahmen und — sobald sie vorliegen — Prüfberichte oder Zertifikate. Solche Berichte gibt es zum Stand dieser Fassung nicht.
Genügt das im Einzelfall nicht, kann der Verantwortliche eine Überprüfung verlangen. Sie wird mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt, findet zu den üblichen Geschäftszeiten statt, stört den Betrieb nicht unangemessen und beschränkt sich auf die Verarbeitung für diesen Verantwortlichen. Ohne besonderen Anlass ist sie auf eine Überprüfung je Kalenderjahr begrenzt.
Der Verantwortliche darf einen unabhängigen Prüfer beauftragen, der nicht Wettbewerber des Auftragsverarbeiters ist und zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Ein Zugriff auf Daten anderer Mandanten ist ausgeschlossen — er wäre selbst ein Datenschutzverstoß.
Der Auftragsverarbeiter wird als Einzelunternehmen geführt; der Aufwand einer Überprüfung vor Ort trifft ihn unmittelbar. Er kann sie nach vorheriger Ankündigung nach Aufwand berechnen, wenn sie ohne konkreten Anlass verlangt wird. Bei einer Überprüfung aus Anlass einer festgestellten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder einer Anordnung der Aufsichtsbehörde entfällt die Berechnung.
Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Aufsichtsbehörde bei ihm eine Prüfung durchführt, die dessen Daten betreffen kann.
Übermittlung in Drittländer
Die für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten werden nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt. Die in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer für Hosting und E-Mail-Versand haben ihren Sitz in Deutschland.
Der Zahlungsdienstleister verarbeitet ausschließlich die Vertrags- und Zahlungsdaten des Verantwortlichen selbst und keine Daten aus dessen Formularen. Diese Verarbeitung ist nicht Gegenstand dieses Vertrags; sie ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
Wird eine Übermittlung in ein Drittland künftig erforderlich, erfolgt sie nur auf einer Grundlage nach Kapitel V DSGVO — einem Angemessenheitsbeschluss oder den Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO nebst der erforderlichen Prüfung zusätzlicher Schutzmaßnahmen. Der Auftragsverarbeiter behandelt eine solche Übermittlung wie den Wechsel eines Unterauftragnehmers; das dort geregelte Widerspruchsrecht gilt.
Das betrifft insbesondere die Funktionen mit künstlicher Intelligenz. Sie sind ab Werk abgeschaltet; solange der Hauptschalter aus ist, wird kein Anbieter aufgerufen und kein Inhalt übermittelt. Einzelheiten stehen in Anlage 2.
Haftung, Rangfolge und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Verhältnis der Parteien untereinander gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; sie beschränken die Haftung gegenüber betroffenen Personen und gegenüber Aufsichtsbehörden nicht.
Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Vertrags den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit die Auftragsverarbeitung betroffen ist. Im Übrigen bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder wird sie es, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Gerichtsstand gilt der Abschnitt „Schlussbestimmungen" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dieser Vertrag endet mit dem Vertragsverhältnis, das ihm zugrunde liegt. Die Pflichten zur Löschung, zur Vertraulichkeit und zum Nachweis bestehen darüber hinaus fort, bis sie erfüllt sind.
Zustandekommen, Fassung und Nachweis der Zustimmung
Dieser Vertrag wird in elektronischer Form geschlossen; Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt das ausdrücklich zu. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, und der Kunde muss den Vertrag nicht mehr einzeln anfordern.
Er kommt zustande, indem der Kunde ihn bei der Registrierung bestätigt — mit einer eigenen Erklärung, getrennt von der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Getrennt deshalb, weil es zwei verschiedene Verträge sind: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Leistung, dieser Vertrag die Verarbeitung im Auftrag. Eine gemeinsame Zustimmung ließe später nicht mehr feststellen, worauf sie sich bezog.
Als Nachweis gespeichert werden die Fassung des Vertrags (Fassung 1.0 vom 18. August 2026), der Zeitpunkt der Bestätigung und die IP-Adresse, von der sie abgegeben wurde. Rechtsgrundlage dieser Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 9 DSGVO: Der Auftragsverarbeiter muss nachweisen können, dass und in welcher Fassung der Vertrag geschlossen wurde.
Jede inhaltliche Änderung dieses Vertrags erhält eine neue Fassungsnummer und ein neues Datum. Der Auftragsverarbeiter teilt eine neue Fassung mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und holt die Bestätigung erneut ein. Bis zur Bestätigung gilt die bisherige Fassung weiter; eine Zustimmung durch Schweigen tritt nicht ein.
Der Kunde kann diese Seite jederzeit abrufen, speichern und ausdrucken. Welche Fassung er bestätigt hat, teilt ihm der Auftragsverarbeiter auf Anfrage mit.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
To be completed
Nur Maßnahmen, die tatsächlich umgesetzt sind. Was offen ist, steht als Entwurfs-Hinweis — eine behauptete Maßnahme, die es nicht gibt, ist ein eigener Verstoß und im Schadensfall der teuerste.
Diese Anlage beschreibt den tatsächlichen Zustand zum Stand dieser Fassung. Was noch nicht umgesetzt ist, steht als Entwurfs-Hinweis und ist nicht zugesagt. Eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, ein Prüfbericht nach einem Prüfungsstandard und ein Bericht über einen Penetrationstest bestehen nicht.
Zutritt: Die Server stehen bei dem in Anlage 2 genannten Hosting-Dienstleister. Zutrittskontrolle, Brandschutz und Stromversorgung des Rechenzentrums liegen bei ihm; der Auftragsverarbeiter unterhält keine eigenen Serverräume.
Zugang: Der Zugang zur Anwendung setzt ein Benutzerkonto mit E-Mail-Adresse und Passwort voraus. Passwörter werden ausschließlich als Hashwert gespeichert (PBKDF2 mit HMAC-SHA256, 100.000 Iterationen); im Klartext liegen sie nirgends vor. Eine Sitzung läuft über ein kurzlebiges Zugangstoken mit einer Gültigkeit von zwei Stunden und ein gesondertes Erneuerungstoken.
[Entwurfs-Hinweis: Das Hash-Verfahren der Benutzerkonten wird gegen den aktuellen Stand der Technik geprüft; das Ergebnis und der Zeitpunkt einer Umstellung sind hier einzutragen.]
Zugriff und Mandantentrennung: Jeder Zugriff wird gegen den Mandanten geprüft, zu dem das Konto gehört — zentral für jede Anfrage und zusätzlich in den einzelnen Diensten. Ein Kunde sieht ausschließlich die Daten seines eigenen Mandanten. Innerhalb eines Mandanten gibt es die Rollen „Inhaber" und „Mitglied" mit unterschiedlichen Rechten.
Trennung der Datenbestände: Die Daten aller Mandanten liegen in einer gemeinsamen Datenbank und werden logisch über die Mandantenkennung getrennt; die Trennung wird in der Anwendungsschicht durchgesetzt. Eine physische Trennung je Mandant findet nicht statt.
Zugriffe des Betreibers: Der Betreiber-Bereich zeigt Kennzahlen, keine Inhalte — keine Fragetexte, keine einzelnen Eingänge, keine Namen, E-Mail-Adressen, Antworten oder hochgeladenen Dateien. Der einzige Weg in Kundendaten ist die zeitlich begrenzte Übernahme der Kundensicht: 30 Minuten, ohne Verlängerung, mit gesperrten Schreibzugriffen auf Abrechnung, Zugangsschlüssel, Domains und Team.
Protokollierung: Betreiber-Aktionen und jeder Zugriff auf Daten fremder Mandanten werden protokolliert — handelnde Person, Aktion, Ziel und Zeitpunkt. Das Protokoll lässt sich weder ändern noch löschen; es gibt dafür keine Funktion. Die Nutzung einer übernommenen Kundensicht wird zusätzlich im Server-Protokoll festgehalten.
[Entwurfs-Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist der Server-Protokolle ist noch nicht festgelegt und technisch nicht durchgesetzt. Sie ist hier einzutragen.]
Übertragung: Die Übertragung erfolgt ausschließlich verschlüsselt über HTTPS; unverschlüsselte Aufrufe werden umgeleitet. Für die Adressen der Plattform ist zusätzlich HTTP Strict Transport Security gesetzt. Für eigene Domains von Kunden ist es bewusst nicht gesetzt: Es wirkte auf die gesamte Domain des Kunden und damit auf Seiten, über die allein er entscheidet.
Eingaben und Ausgaben: Eingehende Formulardaten werden serverseitig geprüft. Der CSV-Export neutralisiert Zeichen, mit denen sich in einer Tabellenkalkulation Formeln einschleusen ließen.
Dateien: Von Endkunden hochgeladene Dateien und gezeichnete Unterschriften liegen außerhalb des öffentlich ausgelieferten Bereichs und werden von keinem statischen Auslieferungspfad bedient. Der Abruf ist nur über einen angemeldeten, mandantengeprüften Endpunkt möglich. Öffentlich ohne Anmeldung abrufbar sind ausschließlich die Bilder, Symbole und Videos, die der Verantwortliche selbst in seine Formulare einbindet.
Missbrauchsschutz: Für die Abgabe von Formularen, den Import von PDF-Vorlagen, die Bestätigung von E-Mail-Adressen und die Kündigungsschaltfläche gelten Ratenbegrenzungen je Absender. Der Zugriff auf die Schnittstelle des Studios ist auf freigegebene Herkünfte beschränkt; die Auslieferung des Formular-Widgets ist bewusst offen, weil es auf beliebigen Websites der Kunden eingebunden wird.
Verfügbarkeit und Wiederherstellbarkeit: Vorgesehen ist eine tägliche Sicherung von Datenbank und Dateiablage mit einer Aufbewahrung von 14 Tagen; Ablauf und Skript sind Bestandteil der Betriebsanleitung. Ein gelöschter Mandant wird zunächst nur gesperrt und bleibt 30 Tage wiederherstellbar; in dieser Zeit wird nichts entfernt.
[Entwurfs-Hinweis: Einzutragen sind, ob die tägliche Sicherung auf dem Zielsystem eingerichtet ist, ob sie an einen zweiten Ort ausgelagert wird und in welchem Takt eine Wiederherstellung geübt und dokumentiert wird. Ein Wiederherstellungstest ist bisher empfohlen, aber nicht als Verfahren festgelegt.]
Verschlüsselung im Ruhezustand: Datenbank, Dateiablage und Sicherungen sind nicht verschlüsselt. Verschlüsselt gespeichert wird ausschließlich der Zugangsschlüssel zum Anbieter künstlicher Intelligenz. Der Verantwortliche berücksichtigt das bei der Entscheidung, welche Daten er über die Plattform erhebt — insbesondere bei Daten nach Art. 9 DSGVO.
[Entwurfs-Hinweis: Ob Datenbank, Dateiablage und Sicherungen verschlüsselt werden, entscheidet der Betreiber; die Entscheidung und ihr Umsetzungsstand sind hier einzutragen.]
Datenschutz durch Technikgestaltung: Der Betreiber-Bereich ist so gebaut, dass er Inhalte von Kundendaten nicht anzeigt. Die serverseitige Zählung der Aufrufe von Kundenseiten speichert kein Rohereignis, keine IP-Adresse, keine Sitzungskennung und keinen Verweis auf die zuvor besuchte Seite, sondern nur Tagessummen je Publikation.
Auftragskontrolle: Unterauftragnehmer werden ausgewählt und beauftragt, wie im Abschnitt „Unterauftragnehmer" beschrieben. Weisungen des Verantwortlichen werden über sein Konto und in Textform entgegengenommen.
Überprüfung der Maßnahmen: Änderungen am System werden versioniert, und sicherheitsrelevante Entscheidungen sind in der Entwicklungsdokumentation begründet. Eine wiederkehrende Überprüfung dieser Anlage nach einem festen Takt ist bisher nicht eingerichtet.
[Entwurfs-Hinweis: Der Takt, in dem die Maßnahmen dieser Anlage überprüft und fortgeschrieben werden, ist hier einzutragen.]
Anlage 2: Unterauftragnehmer
To be completed
Je Unterauftragnehmer Name, Sitz und Leistung. Ein Dienstleister, der hier fehlt, ist nicht genehmigt — die Liste ist die Genehmigung.
Zum Stand dieser Fassung sind die folgenden Unterauftragnehmer eingesetzt. Ein Dienstleister, der hier nicht steht, ist nicht genehmigt.
Hosting und Rechenzentrum: netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland. Leistung: Betrieb der Server, auf denen die Anwendung, die Datenbank und die Dateiablage laufen. Ein technischer Zugriff auf alle im Auftrag verarbeiteten Daten ist damit möglich.
E-Mail-Versand: Brevo GmbH, Köpenicker Straße 126, 10179 Berlin, Deutschland. Leistung: Versand der E-Mails, die der Betrieb erfordert. Verarbeitet werden Empfängeradresse und Inhalt der jeweiligen Nachricht — Daten aus Formularen des Verantwortlichen nur dann, wenn dieser eine Benachrichtigung eingerichtet hat, die solche Angaben enthält.
Zahlungsabwicklung: Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland. Leistung: Abwicklung der Zahlungen des Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter. Stripe erhält keine Daten aus den Formularen des Verantwortlichen. Die Verarbeitung betrifft ausschließlich dessen eigene Vertrags- und Zahlungsdaten und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags; sie steht hier, damit erkennbar ist, dass sie außerhalb bleibt.
Texterkennung in hochgeladenen PDF-Vorlagen: Sie läuft auf einem eigenen Dienst auf derselben Infrastruktur und ist von außen nicht erreichbar. Ein Dritter ist daran nicht beteiligt.
Künstliche Intelligenz: Die Funktionen mit künstlicher Intelligenz sind ab Werk abgeschaltet. Solange der Hauptschalter aus ist, wird kein Anbieter aufgerufen und kein Inhalt übermittelt; es gibt insoweit keinen Unterauftragnehmer. Der Betreiber hinterlegt den Anbieter im Betreiber-Bereich; zur Auswahl stehen Mistral, OpenAI, Anthropic und ein selbst benannter Anbieter.
Wird eine dieser Funktionen eingeschaltet, wird der Anbieter zuvor hier mit Namen, Leistung und Sitz eingetragen, die Datenschutzerklärung ergänzt und — bei einem Sitz außerhalb der Europäischen Union — die Grundlage der Übermittlung genannt. Der Wechsel wird nach dem Abschnitt „Unterauftragnehmer" mitgeteilt; das Widerspruchsrecht gilt. Übermittelt würden dann Inhalte, die der Verantwortliche selbst erstellt oder hochgeladen hat — Fragetexte, Antwortbeschriftungen und der Text einer hochgeladenen PDF-Vorlage —, nicht die Antworten betroffener Personen.
Nicht als Unterauftragnehmer geführt: die Anmeldung über ein Konto bei Google, Microsoft oder GitHub. Sie ist vorbereitet und zum Stand dieser Fassung nicht eingeschaltet. Nutzt ein Kunde sie später, ist der jeweilige Anbieter für die Anmeldung eigener Verantwortlicher und nicht Auftragsverarbeiter; Daten aus Formularen erreichen ihn nicht. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
[Entwurfs-Hinweis: Einzutragen ist, seit wann mit netcup und Brevo Verträge nach Art. 28 DSGVO bestehen beziehungsweise deren angebotene Fassungen angenommen wurden. Ebenfalls einzutragen ist der vertraglich vereinbarte Verarbeitungsort des Hostings — belegt ist bisher der Sitz des Hosters in Deutschland, nicht der Standort der Maschine.]
Stand
Fassung 1.0 vom 18. August 2026. Dies ist die erste Fassung; sie ersetzt keine frühere.
Jede inhaltliche Änderung erhält eine neue Nummer und ein neues Datum. Welche Fassung ein Kunde bestätigt hat, wird zu seinem Konto gespeichert — siehe „Zustandekommen, Fassung und Nachweis der Zustimmung".
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